Dämmung

Innendämmung

Außendämmung

Wärmedämmung hatte in diesem Haus aus den 70er Jahren nur einen relativ geringen Stellenwert, geeignete Baustoffe und Bauelemente waren damals kaum vorhanden.

Heute dagegen – angesichts der Diskussion um Energieverknappungen, Klimaerwärmung und Nachhaltigkeit – gibt es ein ausgeprägtes Bewusstsein für die allgemeine Notwendigkeit und wirtschaftliche Nützlichkeit der Wärmedämmung.

Dämmung und der Energieausweis nach EnEV 2009

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) stellt verbindliche Werte für Dämmung und Energieverbrauch eines Hauses auf und führte mit dem Energieausweis eine wichtige Dokumentationspflicht ein.

Sie enthält sowohl verbindliche Regeln für Heizsysteme als auch für die Dämmung von Hausteilen wie Dach, Geschossdecke und Kellerdecke. Diese gelten sowohl bei Wärmedämmung im Neubau als auch einer Dämmung im Altbau.

Sanierungspflicht im Altbau für bestimmte begehbare Geschossdecken

Bisher gab es nur Vorgaben bei der Wärmedämmung – Innendämmung oder Außendämmung.
Seit dem 1.Januar 2012 beinhaltet Paragraf 10 auch eine Regel zur Pflichtsanierung, die nicht begehbare, aber zugängliche obige Geschossdecken betrifft: Solch eine Geschossdecke muss so mit Wärmedämmung versehen werden, dass ihr Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 Watt/(m²•K) nicht überschreitet. Die hier beschriebene Pflicht zur Dämmung im Altbau entfällt, wenn eine ausreichende Innendämmung oder Außendämmung des Dachs erfolgt ist.

Werte für die Altbau-Wärmedämmung – der Wärmedurchgangskoeffizient

Bei einer nachträglich durchgeführten Sanierung im Altbau dürfen die betroffenen Bauteile die in der EnEV 2009 definierten Werte für den Wärmedurchgangskoeffizienten des Bauteils nicht überschreiten. Dieser Koeffizient („U-Wert“) ist ein Wert, der die Wärmeleitung eines Bauteils widerspiegelt.

Je niedriger der U-Wert ist, desto geringer ist die Wärmeleitung und desto besser ist die Wärmedämmung. Werden etwa Decken, Dächer oder Dachschrägen durch Innendämmung oder Außendämmung saniert, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient einen Wert von 0,24 W/(m²•K) bei Wohngebäuden nicht übersteigen.

Dämmung der Kellerdecke spart Energie

Da der so genannte Kriech-keller nicht als Wohnraum oder Lagerraum genutzt wird, lohnt sich eine aufwändige Dämmung der Kelleraußenwände nicht. Stattdessen hat sich der Bauherr für die Dämmung der Kellerdecke entschieden.

Durch eine gute Wärmedämmung an der Kellerdecke lassen sich ca. fünf bis zehn Prozent der Heizkosten einsparen. Sie ist in der Regel preiswerter – neben den Einspareffekten sorgt diese Innendämmung dafür, dass der Fußboden des Erdgeschosses nicht fußkalt wird.

Hochwertige Fenster senken Heizkosten

Die Rolle guter Fenster wird beim Dämmen und Sanieren häufig unterschätzt. Gute Fenster regulieren nicht nur die Luftfeuchtigkeit, halten Lärm ab und schützen vor lästiger und gefährlicher Schimmelbildung – sie gewährleisten, dass keine Wärme unnütz verschwendet wird.

Der Bauherr hat sich für 3-fach-verglaste Energiesparfenster von Aldra (Kunststoff, Aluminium) entschieden, diese hat man schon nach kurzer Zeit durch eingesparte Heizkosten wieder erwirtschaftet. Die besondere Ausführung gewinnt sogar zusätzliche Wärme aus der Sonnenenergie.

Je niedriger der Wert ist, desto energieffizienter ist die Fenster-Wärmedämmung.

Holzbau-Reichert als Fachbetrieb gewährleistet einen sicheren und stabilen Einbau der Fenster und ist mit den juristischen Feinheiten der umfangreichen Energieeinsparverordnung (EnEV) bestens vertraut.